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Scheinselbständigkeit im Interim Management lösen

Thomas Schmidt • 3. Oktober 2024

Die Problematik der Scheinselbständigkeit beim Einsatz von Interim Managern – Worauf Unternehmen achten sollten


Interim Manager sind für viele Unternehmen eine ideale Lösung, um zeitlich begrenzt auf Fachwissen und Führungserfahrung zuzugreifen. Doch es gibt eine bedeutende rechtliche Hürde, die nicht übersehen werden darf: die Gefahr der Scheinselbständigkeit. Was bedeutet das, und wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie auf der sicheren Seite sind?


Was ist Scheinselbständigkeit?


Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine selbständige Tätigkeit nur formal besteht, der Auftragnehmer jedoch in Wirklichkeit wie ein Angestellter in das Unternehmen integriert ist. Dies kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, sowohl für das Unternehmen als auch für den Interim Manager.


Wichtige Kriterien, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden


Um die Gefahr der Scheinselbständigkeit zu minimieren, sollten folgende Aspekte beachtet werden:


  1. Weisungsgebundenheit und Eingliederung in das Unternehmen: Ein Interim Manager sollte nicht denselben Weisungen unterliegen wie ein interner Mitarbeiter und nicht fest in die betriebliche Organisation eingebunden sein. Er agiert als externer Berater, was bedeutet, dass er in der Regel frei darüber entscheidet, wie und wann er seine Aufgaben erledigt.

  2. Mehrere Auftraggeber: Interim Manager sollten idealerweise für mehrere Unternehmen tätig sein, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass sie dauerhaft für nur einen Auftraggeber arbeiten. Dies zeigt, dass sie tatsächlich selbständig sind.

  3. Kein typischer Arbeitsplatz: Ein Interim Manager sollte nicht die gleiche Position oder die gleichen Aufgaben wie festangestellte Mitarbeiter übernehmen. Er bringt spezifisches Expertenwissen mit, das er in der Regel für ein klar umrissenes Projekt oder eine bestimmte Zeitdauer bereitstellt.

  4. Zeitrahmen und Projektnatur: Ein klar definierter Projektzeitraum und spezifische Projektziele sind entscheidend. Interim Mandate sollten immer zeitlich begrenzt sein, um die Eigenständigkeit des Managers hervorzuheben.

  5. Vertragliche Gestaltung: Der Vertrag mit einem Interim Manager sollte klar formulieren, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Zudem sollten Aspekte wie Vergütung, Vertragslaufzeit, und Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sein.


Konsequenzen einer Scheinselbständigkeit


Wird ein Interim Manager als scheinselbstständig eingestuft, drohen sowohl dem Unternehmen als auch dem Manager hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer und möglicherweise sogar Strafen. Zudem kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, die den Ruf des Unternehmens gefährden.


Fazit: Sorgfalt zahlt sich aus


Unternehmen sollten beim Einsatz von Interim Managern besonders auf die vertragliche Gestaltung und die Ausgestaltung der Zusammenarbeit achten. Durch klare Regelungen und die Wahrung der Unabhängigkeit des Managers können unnötige Risiken vermieden werden.


Interim Management bietet große Chancen, doch Vorsicht ist geboten, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

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