Bei den GoBD handelt es sich um die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ und ist somit für alle Unternehmen verpflichtend!
Wikipedia führt hierzu dies:
"Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff sind eine Verwaltungsanweisung des Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland."
Das bedeutet konkret die Finanzverwaltung fordert von jedem Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen, der seine Buchhaltung bzw. die vor- und nachgelagerten Tätigkeiten ganz oder teilweise IT-gestützt abwickelt, die Vorlage einer Verfahrensdokumentation. Es ist nicht relevant, ob dieser zu einer einfachen oder doppelten Buchführung verpflichtet ist.
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung betreffen sowohl Groß- und Kleinunternehmen als auch Freiberufler und Selbstständige. Also jeden, der auf irgendeine Weise Gewinneinkünfte erzielt.
Sie wurden mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums am 14.11.2014 veröffentlicht und gelten in Deutschland für Veranlagungsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen.
Am 28.11.2019 wurde eine Neufassung der GoBD veröffentlicht, die einige Änderungen und Überarbeitungen beinhaltet, aber von der Struktur her mit der Vorgängerversion identisch ist. Durch die GoBD werden die Konformitätsanforderungen der Finanzverwaltung an den Einsatz von IT bei der Buchführung und bei sonstigen Aufzeichnungen konkretisiert.
Die GoBD weisen an vielen Stellen auf die Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation hin.
Eine Verfahrensdokumentation können sie entweder selbst aufsetzen oder von Ihrem Steuerberater jedes Jahr aufsetzen lassen. Im Netz finden Sie hierzu unterschiedlichste Programme und Lösungen. Ich empfehle zumindest die Lösung von "Smart-Doku"
in Erwägung zu ziehen. Neben einer kostenlosen Demo-Version, werden Sie detailliert durch die Verfahrensdokumentation geführt und auf Wunsch auch beraten.