Ohh Nein - Home Office ist definitiv nicht gleich Mobile Arbeit! Im täglichen Sprachgebrauch und auch in Stellenanzeigen werden diese Begriffe zwar fälschlicherweise oft als Synonym verwendet, obwohl doch rechtliche und tatsächliche Unterschiede mit dem jeweiligen Begriff verknüpft sind. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile. Welches Modell besser passt, hängt auch von der Kultur im Unternehmen, den Umsetzungsmöglichkeiten sowie den beruflichen und – soweit möglich – privaten Anforderungen des Mitarbeitenden ab.
Schwierigkeiten bereitet häufig die Abgrenzung zwischen Home Office und Mobiler Arbeit. Im Sprachgebrauch wird zwischen diesen Begrifflichkeiten zumeist nicht unterschieden. Home Office bedeutet nämlich nicht, dass man als Arbeitnehmender nun von überall aus arbeiten kann und darf! Am Badesee, im Café oder im Ausland - so schön das klingt, aber Home Office bedeutet im wortwörtlichen Sinne "Home"! Die rechtlichen Folgen – vor allem die arbeitsschutzrechtlichen Erwägungen – gestalten sich nämlich höchst unterschiedlich. Und eine gesetzliche Definition des Begriffes Home Office gibt es (immer noch) nicht.
Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man hierunter das gelegentliche oder ständige Arbeiten von zu Hause aus. Die Tätigkeit im Home Office kann sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch auf Grundlage eines Dienst- oder Werkvertrages in freier Mitarbeit oder Heimarbeit erfolgen.
Ein Anspruch der Mitarbeiter auf Home Office besteht in Deutschland derzeit noch nicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) arbeitet an einem Gesetzentwurf, der das Recht auf Home Office vorsehen soll. Ob ein Arbeitnehmer von zuhause aus arbeiten darf, liegt prinzipiell in der Entscheidung des Arbeitgebers. In manchen Fällen regelt dies bereits ein Tarifvertrag, eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag. ABER - auch der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, eine Tätigkeit im Home Office anzuordnen! Die Situationen mit bzw. wegen Corona und folgenden Quarantänemaßnahmen waren hiervon ausgenommen!
Beim Home Office ist die (teilweise) Erbringung der Arbeitsleistung an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs, typischerweise "in den eigenen vier Wänden", gegeben.
Dabei gilt:
Unter Mobile Arbeit ist die durch Zurverfügungstellung von mobilen Endgeräten eingeräumte Möglichkeit zu verstehen, die Arbeitsleistung an typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs zu erbringen (etwa auf Reisen im Zug, im Hotel oder auf dem heimischen Sofa).
Dabei gilt:
Das Home Office muss sich grundsätzlich mit den gleichen Arbeitsschutzstandards wie beim klassischen Büroarbeitsplatz messen lassen. Wird der Arbeitsplatz vom Arbeitgeber eingerichtet, sind auch die umfassenden Regelungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu beachten. Auch wenn teilweise die Eigenarten des Home Office berücksichtigt werden können (etwa bezüglich der Aufklärung über Fluchtwege), bleibt der Arbeitgeber verantwortlich – sowohl für die Umsetzung als auch für die Kostenübernahme. Sehr wichtig bei dieser Regelung ist, dass der Arbeitgeber für den ordnungsgemäßen Arbeitsplatz verantwortlich ist und dies regelmäßig zu kontrollieren hat. Dies wiederum bedeutet, dass der Mitarbeitende auch Vertreter des Unternehmens den Zugang zur eigenen Wohnung gewähren muss!
Während der Arbeitgeber bei einer Home Office Regelung die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften also grundsätzlich vollumfänglich sicherstellen muss, sind die Anforderungen für die Mobile Arbeit flexibler. Hier findet zumindest die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) keine Anwendung – verständlicherweise, da es dem Arbeitgeber unmöglich wäre, die Sicherheit eines Tisches in einem Hotelzimmer oder eines Stuhls in einem Café zu gewährleisten.
Die übrigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wie die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG, die Unterweisung des Arbeitnehmenden nach § 12 Abs. 1 ArbSchG sowie die Betriebssicherheitsverordnung gelten bei Mobile Arbeit hingegen ebenfalls, wenn auch teilweise nur eingeschränkt. Hier sollten die Prüf- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers beachtet werden.
Aus Gründen des Arbeits- und Datenschutzes ist es für den Arbeitgeber ratsam, dem Arbeitnehmenden die für den Home Office-Arbeitsplatz erforderlichen Arbeitsmittel (Laptop oder Drucker) sowie teils auch Einrichtungsgegenstände (Bürostuhl, Schreibtisch etc.) zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet jedoch auch, dass mit der Einführung von Home Office oft höhere Kosten verbunden sind, als mit der Mobile Arbeit.
Werden Arbeitsmittel oder Einrichtungsgegenstände beim Home Office nicht oder nur teilweise zur Verfügung gestellt, verbleibt grundsätzlich ein Aufwendungsanspruch des Arbeitnehmenden, der vom Arbeitgeber zu tragen ist. Hier bieten sich vertragliche Kostenreglungen an.
Soll der Mitarbeitende mobil arbeiten, benötigt er hierfür in der Regel lediglich einen Laptop und/oder ein Smartphone, gegebenenfalls noch ein Headset. Die Kosten für die Anschaffung von elektronischen Geräten trägt – ohne abweichende vertragliche Vereinbarung – nach § 670 BGB auch hier der Arbeitgeber. Sie dürften insgesamt jedoch weitaus geringer ausfallen, als bei der Gewährung von Home Office.
Hinsichtlich der Arbeitszeit ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede: Der Arbeitgeber bleibt sowohl im Home Office als auch bei der Mobilen Arbeit für die Einhaltung der Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) verantwortlich. Probleme kann bei Mobilen Arbeit insbesondere die Einhaltung der in § 5 Abs. 1 ArbZG vorgesehene Ruhezeit von elf Stunden bereiten. Anders als bei der Arbeit im Home Office an einem festen Arbeitsplatz, wird der Mitarbeitende bei Mobilarbeit örtlich entgrenzt tätig, sodass auch das Lesen der E-Mails während der Bahnfahrt Arbeitszeit und damit eine Unterbrechung der Ruhezeit darstellt. Das Risiko einer Entgrenzung von Arbeitszeit und etwaigen Arbeitszeitverstößen ist im Rahmen der Mobilarbeit erwartbar höher. Man beachte hierbei etwaige Zeitunterschiede und mögliche Nachtarbeit am mobilen Arbeitsplatz um zu lokaler Zeit erreichbar zu sein.
Zusammengefasst liegen die Vorteile von Home Office in diesen Punkten:
Die Vorteile der Mobilen Arbeit lauten dagegen:
Die Nachteile beim Home Office sind:
Die Nachteile der Mobilen Arbeit lauten vor allem: